CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfuhren 2026 von Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln
Endgültige Phase begann am 2026-01-01; Importeure mit mehr als 50 Tonnen/Jahr mussten bis zum 2026-03-31 den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen. Erklärungsfrist gemäß der CBAM-Vereinfachungsverordnung von 2025 – bestätigen Sie dies bei Ihrer nationalen CBAM-Behörde
Jedes Unternehmen, das die genannten Waren von außerhalb der EU importiert, einschließlich kleiner Hersteller, Bauunternehmen und Händler, die Stahl- oder Aluminiumprodukte direkt von Lieferanten außerhalb der EU beziehen.