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BestätigtEU-weitCyber Resilience Act

CRA: vollständige Anwendung – Secure-by-Design-Anforderungen, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Software und vernetzte Produkte

460 Tage ab heute

Was sich ändert

Ab diesem Datum muss jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt mit digitalen Elementen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllen (sichere Voreinstellungen, keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen, Sicherheitsupdates während des Unterstützungszeitraums, SBOM), eine Konformitätsbewertung bestehen und die CE-Kennzeichnung tragen. Importeure und Händler müssen die Konformität prüfen.

Wer betroffen ist

Hersteller, Importeure und Händler von Software und vernetzter Hardware, die in der EU verkauft wird, einschließlich kleiner SaaS-Anbieter mit Client-Software, IoT-Hersteller und App-Entwickler.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Software / SaaS, Hardware / Elektronik, Produzierendes Gewerbe · Gilt, wenn: Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir verkaufen online

Was zu tun ist

Klassifizieren Sie jedes Produkt (Standard, wichtig Klasse I/II oder kritisch), um zu wissen, ob eine Selbstbewertung ausreicht. Führen Sie einen sicheren Entwicklungszyklus, ein Schwachstellenmanagement und eine Update-Richtlinie ein und erstellen Sie eine SBOM. Bereiten Sie die technische Dokumentation, die EU-Konformitätserklärung und Sicherheitsinformationen für Nutzer vor. Legen Sie den Unterstützungszeitraum des Produkts fest (standardmäßig mindestens 5 Jahre).

Sanktion

Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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