Ab diesem Datum muss jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt mit digitalen Elementen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllen (sichere Voreinstellungen, keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen, Sicherheitsupdates während des Unterstützungszeitraums, SBOM), eine Konformitätsbewertung bestehen und die CE-Kennzeichnung tragen. Importeure und Händler müssen die Konformität prüfen.
Wer betroffen ist
Hersteller, Importeure und Händler von Software und vernetzter Hardware, die in der EU verkauft wird, einschließlich kleiner SaaS-Anbieter mit Client-Software, IoT-Hersteller und App-Entwickler.
Klassifizieren Sie jedes Produkt (Standard, wichtig Klasse I/II oder kritisch), um zu wissen, ob eine Selbstbewertung ausreicht. Führen Sie einen sicheren Entwicklungszyklus, ein Schwachstellenmanagement und eine Update-Richtlinie ein und erstellen Sie eine SBOM. Bereiten Sie die technische Dokumentation, die EU-Konformitätserklärung und Sicherheitsinformationen für Nutzer vor. Legen Sie den Unterstützungszeitraum des Produkts fest (standardmäßig mindestens 5 Jahre).
Sanktion
Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes
Jeder Hersteller, der Software oder vernetzte Hardware in der EU verkauft, einschließlich kleiner Softwareanbieter und kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software ist weitgehend ausgenommen.