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Cyber Resilience Act

Die Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847) legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Software-„Produkte mit digitalen Elementen" fest, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Pflichten der Hersteller zum Schwachstellenmanagement und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.

2 Fristen erfasst. Die Termine sind die rechtlich verbindlichen Geltungsbeginne.

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