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Cyber Resilience Act
Die Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847) legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Software-„Produkte mit digitalen Elementen" fest, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Pflichten der Hersteller zum Schwachstellenmanagement und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
2 Fristen erfasst. Die Termine sind die rechtlich verbindlichen Geltungsbeginne.
Jeder Hersteller, der Software oder vernetzte Hardware in der EU verkauft, einschließlich kleiner Softwareanbieter und kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software ist weitgehend ausgenommen.
Hersteller, Importeure und Händler von Software und vernetzter Hardware, die in der EU verkauft wird, einschließlich kleiner SaaS-Anbieter mit Client-Software, IoT-Hersteller und App-Entwickler.