Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hardware und Software, einschließlich SaaS-vernetzter Geräte und eigenständiger Apps) müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Monats (Vorfälle). Dies gilt auch für Produkte, die bereits auf dem Markt sind.
Wer betroffen ist
Jeder Hersteller, der Software oder vernetzte Hardware in der EU verkauft, einschließlich kleiner Softwareanbieter und kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software ist weitgehend ausgenommen.
Richten Sie einen internen Prozess ein, um ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle in Ihren Produkten zu erkennen und zu bewerten. Registrieren Sie sich auf der zentralen Meldeplattform der ENISA und ermitteln Sie Ihr nationales CSIRT. Erstellen Sie Meldevorlagen und einen Bereitschaftsplan, damit Sie die 24h/72h-Fristen einhalten können. Informieren Sie betroffene Nutzer über Behebungen.
Sanktion
Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes
Hersteller, Importeure und Händler von Software und vernetzter Hardware, die in der EU verkauft wird, einschließlich kleiner SaaS-Anbieter mit Client-Software, IoT-Hersteller und App-Entwickler.