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BestätigtEU-weitCyber Resilience Act

CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT

4 Tage ab heute

Was sich ändert

Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hardware und Software, einschließlich SaaS-vernetzter Geräte und eigenständiger Apps) müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Monats (Vorfälle). Dies gilt auch für Produkte, die bereits auf dem Markt sind.

Wer betroffen ist

Jeder Hersteller, der Software oder vernetzte Hardware in der EU verkauft, einschließlich kleiner Softwareanbieter und kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software ist weitgehend ausgenommen.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Software / SaaS, Hardware / Elektronik, Produzierendes Gewerbe · Gilt, wenn: Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir verkaufen online

Was zu tun ist

Richten Sie einen internen Prozess ein, um ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle in Ihren Produkten zu erkennen und zu bewerten. Registrieren Sie sich auf der zentralen Meldeplattform der ENISA und ermitteln Sie Ihr nationales CSIRT. Erstellen Sie Meldevorlagen und einen Bereitschaftsplan, damit Sie die 24h/72h-Fristen einhalten können. Informieren Sie betroffene Nutzer über Behebungen.

Sanktion

Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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