CSDDD nach Omnibus I: Sorgfaltspflichten gelten für Unternehmen mit 5.000+ Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz
Hinweis zum Datum: Omnibus I (in Kraft seit 2026-03-18) hat die Schwellenwerte angehoben und die Anwendung von 2027 auf den 2029-07-26 verschoben; Umsetzung bis zum 2028-07-26
Was sich ändert
Nur sehr große Unternehmen müssen eine menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfung für ihre eigene Geschäftstätigkeit und ihre unmittelbaren Geschäftspartner durchführen. Informationsanfragen an KMU-Lieferanten sind auf den freiwilligen VSME-Standard begrenzt, und die zivilrechtliche Haftung bleibt dem nationalen Recht überlassen.
Wer betroffen ist
Große Konzerne oberhalb der Schwellenwerte; KMU nur mittelbar als Lieferanten, die Fragebögen und Vertragsklauseln erhalten.
Größen: groß · Branchen: Alle Branchen
Was zu tun ist
Große Unternehmen: Bauen Sie vor 2029 den Rahmen für die Sorgfaltsprüfung, die Risikokartierung der Lieferanten und den Beschwerdemechanismus auf. KMU: Rechnen Sie mit Verhaltenskodizes der Lieferanten und Fragebögen auf VSME-Niveau; halten Sie grundlegende Richtlinien (Arbeit, Umwelt, Korruptionsbekämpfung) bereit, um schnell antworten zu können.
Sanktion
Bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes (für erfasste Unternehmen)
Quellen
- Council of the EU – Council signs off simplification of sustainability reporting and due diligence (24 Feb 2026) (www.consilium.europa.eu)
- DLA Piper – CSDDD amendments under Omnibus I finalised (knowledge.dlapiper.com)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.