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CSDDD nach Omnibus I: Sorgfaltspflichten gelten für Unternehmen mit 5.000+ Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Umsatz
Die Richtlinie (EU) 2026/470 (CELEX 32026L0470, in Kraft seit 2026-03-18) änderte die CSDDD, die CSRD und die Bilanzrichtlinie: Sie hob die Schwellenwerte an, strich die verpflichtende Klimaschutzplanpflicht und bestätigte die Anwendung ab dem 2029-07-26; Umsetzung bis zum 2028-07-26.
Große Konzerne oberhalb der Schwellenwerte; KMU nur mittelbar als Lieferanten, die Fragebögen und Vertragsklauseln erhalten.