Deutschland: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig
Hinweis zum Datum: Der 07.06.2026 war die EU-Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2023/970. Die vom BMBFSFJ eingesetzte Expertenkommission zu einer bürokratiearmen Umsetzung legte ihren Abschlussbericht am 07.11.2025 vor, mit dem Ziel, den Gesetzgebungsprozess (Referentenentwurf) Anfang 2026 zu starten; ein verabschiedetes deutsches Gesetz zur Reform des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) war zum Zeitpunkt der letzten Prüfung über offizielle Kanäle jedoch nicht auffindbar. Der Status wird daher als 'verzögert' geführt und nicht als neu bestätigtes nationales Datum; dies sollte nicht als der Termin behandelt werden, ab dem die Pflichten in Deutschland gelten, bis ein nationales Gesetz verabschiedet ist.
Was sich ändert
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verlangte, dass Vorschriften zu Entgelttransparenz und Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sind (Gehaltsspannen vor Vorstellungsgesprächen, Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt, Recht der Beschäftigten auf Informationen zum Durchschnittsentgelt sowie Berichterstattung zum Gender Pay Gap ab 150 Beschäftigten). Deutschland hat diese Frist verpasst; das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 bleibt in seiner unreformierten, schwächeren Fassung (nur ein Anspruch auf vergleichende Entgeltauskunft in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten) in Kraft, bis ein Reformgesetz verabschiedet wird.
Wer betroffen ist
Alle Arbeitgeber im Hinblick auf die künftigen Transparenz- und Berichtspflichten; schon jetzt gibt das unreformierte EntgTranspG Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden einen Anspruch auf vergleichende Entgeltauskunft.
Größen: mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir beschäftigen Mitarbeitende
Was zu tun ist
Warten Sie nicht auf das deutsche Gesetz: Beginnen Sie bereits jetzt mit geschlechtsneutralen Stellenkategorien und Gehaltsbändern, da die materiellen Pflichten der EU-Richtlinie gelten werden, sobald Deutschland sie umsetzt (erwartet 2026-2027). Verfolgen Sie Ankündigungen des BMBFSFJ zum Referentenentwurf und zum Zeitplan im Bundestag.
Sanktion
Wird durch das deutsche Umsetzungsgesetz festgelegt; das aktuelle EntgTranspG sieht kein allgemeines Bußgeldregime vor, sondern nur individuelle Auskunfts-/Entschädigungsansprüche.
Quellen
- BMBFSFJ – Abschlussbericht der Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie" (www.bmbfsfj.bund.de)
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.