Deutschland: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig
Der 07.06.2026 war die EU-Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2023/970. Die vom BMBFSFJ eingesetzte Expertenkommission zu einer bürokratiearmen Umsetzung legte ihren Abschlussbericht am 07.11.2025 vor, mit dem Ziel, den Gesetzgebungsprozess (Referentenentwurf) Anfang 2026 zu starten; ein verabschiedetes deutsches Gesetz zur Reform des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) war zum Zeitpunkt der letzten Prüfung über offizielle Kanäle jedoch nicht auffindbar. Der Status wird daher als 'verzögert' geführt und nicht als neu bestätigtes nationales Datum; dies sollte nicht als der Termin behandelt werden, ab dem die Pflichten in Deutschland gelten, bis ein nationales Gesetz verabschiedet ist.
Alle Arbeitgeber im Hinblick auf die künftigen Transparenz- und Berichtspflichten; schon jetzt gibt das unreformierte EntgTranspG Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden einen Anspruch auf vergleichende Entgeltauskunft.