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ViDA: nationale E-Rechnungs-/Meldesysteme müssen mit dem EU-Standard interoperabel sein

3038 Tage ab heute

Was sich ändert

Länder, die vor 2024 inländische Echtzeit-Melde- oder E-Rechnungssysteme eingeführt haben (z. B. Italien, Polen, Frankreich, Ungarn), müssen diese bis 2035 an das digitale Meldemodell der EU angleichen, damit Unternehmen EU-weit ein einheitliches Format nutzen können.

Wer betroffen ist

Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern mit unterschiedlichen nationalen E-Rechnungsregimen tätig sind.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)

Was zu tun ist

Bevorzugen Sie Rechnungswerkzeuge, die auf dem EU-Standard (EN 16931/Peppol) aufbauen, statt länderspezifischer Formate, damit die Umstellung 2035 trivial ist.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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