Länder, die vor 2024 inländische Echtzeit-Melde- oder E-Rechnungssysteme eingeführt haben (z. B. Italien, Polen, Frankreich, Ungarn), müssen diese bis 2035 an das digitale Meldemodell der EU angleichen, damit Unternehmen EU-weit ein einheitliches Format nutzen können.
Wer betroffen ist
Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern mit unterschiedlichen nationalen E-Rechnungsregimen tätig sind.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Was zu tun ist
Bevorzugen Sie Rechnungswerkzeuge, die auf dem EU-Standard (EN 16931/Peppol) aufbauen, statt länderspezifischer Formate, damit die Umstellung 2035 trivial ist.
Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates; die Mitgliedstaaten können die Regeln zum fiktiven Lieferer für Plattformen bis zum 2030-01-01 aufschieben
Marktplätze und Buchungsplattformen für Unterkünfte und Beförderung; KMU, die grenzüberschreitend in der EU verkaufen und derzeit mehrere Mehrwertsteuerregistrierungen halten.
Jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkauft, unabhängig von seiner Größe.