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Adequate Minimum Wages Directive

Alle Fristen, die wir zu Adequate Minimum Wages Directive erfassen. Jeder Eintrag verlinkt auf die offizielle Quelle und erklärt, wer betroffen ist und was zu tun ist.

1 Frist erfasst. Die Termine sind die rechtlich verbindlichen Geltungsbeginne.

vor 662 Tagen

Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: Umsetzungsfrist, teilweise vom EuGH für nichtig erklärt

Richtlinie (EU) 2022/2041, Umsetzungsfrist nach Art. 17 Abs. 1. Am 2025-11-11 erklärte der Gerichtshof (Rechtssache C-19/23, Dänemark/Parlament und Rat) Art. 5 Abs. 2 sowie einen Teil von Art. 5 Abs. 3 für nichtig – die verbindlichen Angemessenheitskriterien und die Regel, wonach eine automatische Indexierung nicht zu einer Senkung führen darf – da diese die EU-Zuständigkeit für das Arbeitsentgelt nach Art. 153 Abs. 5 AEUV überschritten. Art. 4, 5 Abs. 1, 5 Abs. 4–6 und Art. 6 bleiben gültig.

Keine unmittelbare Compliance-Pflicht für einzelne Unternehmen; relevanter Hintergrund für Unternehmen, die von einem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder von Tarifabdeckungsregeln betroffen sind, sowie für alle, die sich nach der teilweisen Nichtigerklärung auf die Angemessenheitskriterien der Richtlinie als geltendes Recht berufen.

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