Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang der Nutzer konzipiert sein (Access by Design)
Data Act allgemein anwendbar seit 2025-09-12; die Gestaltungspflicht nach Artikel 3 Absatz 1 gilt für Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 2026-09-12 in Verkehr gebracht werden
Mittlere und große Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste (Kleinst- und Kleinhersteller sind als Dateninhaber von den Datenweitergabepflichten ausgenommen); alle Unternehmen, die vernetzte Produkte kaufen, erhalten Zugangsrechte.