Ab diesem Datum dürfen Cloud- und Datenverarbeitungsanbieter ihren Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder den Export ihrer Daten (Egress) nicht mehr in Rechnung stellen. Verträge müssen bereits eine Kündigung und Migration innerhalb von 30 Tagen ermöglichen, und Anbieter müssen den Export in maschinenlesbaren Formaten anbieten.
Wer betroffen ist
Alle Cloud-, SaaS-, PaaS- und Hosting-Anbieter mit EU-Kunden; jedes Unternehmen, das Cloud-Dienste bezieht, profitiert.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Software / SaaS, Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir nutzen Cloud-Dienste
Was zu tun ist
Anbieter: Streichen Sie Egress- und Wechselgebühren aus Preislisten und Verträgen und veröffentlichen Sie Bedingungen für die Unterstützung beim Ausstieg. Kunden: Prüfen Sie Ihre Cloud-Verträge auf Ausstiegsklauseln und nutzen Sie die Regeln, um Migrationen auszuhandeln; planen Sie einen Anbieterwechsel für die Zeit nach Januar 2027, um Egress-Kosten zu vermeiden.
Data Act allgemein anwendbar seit 2025-09-12; die Gestaltungspflicht nach Artikel 3 Absatz 1 gilt für Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 2026-09-12 in Verkehr gebracht werden
Mittlere und große Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste (Kleinst- und Kleinhersteller sind als Dateninhaber von den Datenweitergabepflichten ausgenommen); alle Unternehmen, die vernetzte Produkte kaufen, erhalten Zugangsrechte.