24 Monate nach den Durchführungsverordnungen vom 2024-11-28 (Art. 5a Verordnung 2024/1183); die Kommission kommuniziert dies als „Ende 2026“
Noch keine unmittelbare Pflicht für private Unternehmen; Unternehmen mit Behördenkontakt und solche mit KYC-/Onboarding-Prozessen sollten sich darauf vorbereiten, eine wallet-basierte Identifizierung zu akzeptieren.