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BestätigtEU-weiteIDAS 2
EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstleister müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren
473 Tage ab heute
Hinweis zum Datum: 36 Monate nach den Durchführungsverordnungen (Art. 5f Verordnung 2024/1183); die genauen nationalen Durchsetzungstermine können variieren
Private Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, Kunden mit starker Authentifizierung zu identifizieren – Banken, Zahlungs- und Kryptounternehmen, Telekommunikationsanbieter, Energie- und Versorgungsunternehmen, Versicherer, Gesundheitsdienstleister, Verkehrsunternehmen und sehr große Online-Plattformen – müssen die EU Digital Identity Wallet akzeptieren, wenn ein Nutzer sie anbietet, zusätzlich zu ihren bestehenden Methoden.
Wer betroffen ist
Regulierte Dienstleister in den Bereichen Finanzen, Telekommunikation, Energie, Gesundheit, Verkehr und große Plattformen, jeder Größe.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Finanzen / Versicherungen, Energie, Gesundheit, Transport / Logistik, Medien / Marketing, Software / SaaS · Gilt, wenn: Wir verarbeiten personenbezogene Daten; Wir haben mit Kryptowerten zu tun; Wir betreiben eine Plattform / einen Marktplatz
Was zu tun ist
Ergänzen Sie Ihre Onboarding- und Verfahren zur starken Authentifizierung um eine wallet-basierte Anmeldung und KYC-Prüfung nach den EU-Referenzstandards und registrieren Sie sich als vertrauende Partei (Relying Party) im Register Ihres Mitgliedstaats. Testen Sie im Laufe von 2027 mit den Pilotprojekten Ihrer nationalen Wallet.
Sanktion
Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen der nationalen eIDAS-Durchsetzung
24 Monate nach den Durchführungsverordnungen vom 2024-11-28 (Art. 5a Verordnung 2024/1183); die Kommission kommuniziert dies als „Ende 2026“
Noch keine unmittelbare Pflicht für private Unternehmen; Unternehmen mit Behördenkontakt und solche mit KYC-/Onboarding-Prozessen sollten sich darauf vorbereiten, eine wallet-basierte Identifizierung zu akzeptieren.