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BestätigtEU-weiteIDAS 2

EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine Brieftasche anbieten; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren

108 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: 24 Monate nach den Durchführungsverordnungen vom 2024-11-28 (Art. 5a Verordnung 2024/1183); die Kommission kommuniziert dies als „Ende 2026“

Was sich ändert

Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen, damit sich Bürger und Unternehmen ausweisen, Dokumente mit qualifizierten elektronischen Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintrag, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen sie für Online-Dienste akzeptieren.

Wer betroffen ist

Noch keine unmittelbare Pflicht für private Unternehmen; Unternehmen mit Behördenkontakt und solche mit KYC-/Onboarding-Prozessen sollten sich darauf vorbereiten, eine wallet-basierte Identifizierung zu akzeptieren.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir verkaufen an öffentliche Stellen (B2G); Wir verarbeiten personenbezogene Daten; Wir verkaufen online

Was zu tun ist

Planen Sie die Akzeptanz der Wallet im Kunden-Onboarding und in E-Signatur-Prozessen (Standards OpenID4VP / OpenID4VCI). Prüfen Sie, ob Ihre nationale Wallet Unternehmensattribute bietet, die Sie für Vergabeverfahren, Bankgeschäfte oder Lizenzierungen nutzen könnten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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