Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Produkte und Dienstleistungen
Übergangsregelungen: Dienstleister dürfen Produkte, die bereits vor dem 28.06.2025 eingesetzt wurden, bis zum 27.06.2030 weiterverwenden und bestehende Dienstleistungsverträge unverändert fortführen, bis diese auslaufen oder bis spätestens zum 27.06.2030; vor dem 28.06.2025 in Betrieb genommene Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer betrieben werden, längstens jedoch 15 Jahre nach Inbetriebnahme.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, die erfasste Produkte verkaufen oder erfasste Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland erbringen; Kleinstunternehmen sind nur für Dienstleistungen befreit, nicht für Produkte, die sie herstellen oder verkaufen.