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Was sich in Estland am 2. Dezember 2026 ändert

Mehrere Compliance-Fristen fallen in Estland auf denselben Tag. Hier erfahren Sie, was sich am 2. Dezember 2026 ändert und was Ihr Unternehmen dafür jeweils tun muss.

Was sich an diesem Datum ändert

RechtsaktFrist
EU-weitEU AI Act

AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes

Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab demselben Datum sind KI-Systeme, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer oder sexueller Bilder entwickelt wurden, vollständig verboten.

Stellen Sie sicher, dass jede von Ihnen bereitgestellte generative Funktion bis zum 2. Dezember 2026 Wasserzeichen oder Herkunftsmetadaten ausgibt. Prüfen Sie die Roadmaps Ihrer Anbieter, wenn Sie Generatoren Dritter weiterverkaufen oder einbetten. Entfernen oder blockieren Sie jede Funktion, die intime Bilder realer Personen erzeugen könnte.

Details →

Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelten

Die Richtlinie (EU) 2024/2831 muss bis zum 2. Dezember 2026 umgesetzt werden. Für digitale Arbeitsplattformen gilt eine widerlegbare Vermutung, dass ihre Beschäftigten Arbeitnehmer sind, wenn die Plattform die Arbeit steuert; sie müssen transparent über automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme informieren, bei Entscheidungen wie Kontosperrungen Menschen einbeziehen und dürfen bestimmte personenbezogene Daten (Emotionen, private Chats) nicht verarbeiten.

Beurteilen Sie, ob Ihre Auftragnehmer nach dem nationalen Test als Arbeitnehmer gelten würden, und budgetieren Sie eine Neueinstufung. Dokumentieren Sie jedes automatisierte System, das Vergütung, Aufgaben oder Zugang beeinflusst, bereiten Sie Erklärungen für die Beschäftigten vor und richten Sie eine menschliche Überprüfung wesentlicher Entscheidungen ein. Verfolgen Sie das Umsetzungsgesetz Ihres Mitgliedstaats.

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EU-weitEU AI Act

AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes

Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab demselben Datum sind KI-Systeme, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer oder sexueller Bilder entwickelt wurden, vollständig verboten.

Stellen Sie sicher, dass jede von Ihnen bereitgestellte generative Funktion bis zum 2. Dezember 2026 Wasserzeichen oder Herkunftsmetadaten ausgibt. Prüfen Sie die Roadmaps Ihrer Anbieter, wenn Sie Generatoren Dritter weiterverkaufen oder einbetten. Entfernen oder blockieren Sie jede Funktion, die intime Bilder realer Personen erzeugen könnte.

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Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelten

Die Richtlinie (EU) 2024/2831 muss bis zum 2. Dezember 2026 umgesetzt werden. Für digitale Arbeitsplattformen gilt eine widerlegbare Vermutung, dass ihre Beschäftigten Arbeitnehmer sind, wenn die Plattform die Arbeit steuert; sie müssen transparent über automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme informieren, bei Entscheidungen wie Kontosperrungen Menschen einbeziehen und dürfen bestimmte personenbezogene Daten (Emotionen, private Chats) nicht verarbeiten.

Beurteilen Sie, ob Ihre Auftragnehmer nach dem nationalen Test als Arbeitnehmer gelten würden, und budgetieren Sie eine Neueinstufung. Dokumentieren Sie jedes automatisierte System, das Vergütung, Aufgaben oder Zugang beeinflusst, bereiten Sie Erklärungen für die Beschäftigten vor und richten Sie eine menschliche Überprüfung wesentlicher Entscheidungen ein. Verfolgen Sie das Umsetzungsgesetz Ihres Mitgliedstaats.

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