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EU AI Act

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste horizontale Gesetz zur KI. Sie verbietet bestimmte Praktiken, stellt strenge Anforderungen an „Hochrisiko"-KI-Systeme und Transparenzpflichten für KI mit allgemeinem Verwendungszweck und generative KI auf. Die Pflichten gelten stufenweise zwischen 2025 und 2027.

7 Fristen erfasst. Die Termine sind die rechtlich verbindlichen Geltungsbeginne.

vor 582 Tagen
In KraftEUEU AI Act

AI Act: Verbot bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz der Beschäftigten gelten

In Kraft seit 2025-02-02; der Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744, in Kraft seit 2026-07-27) hat Art. 4 zu einer Pflicht abgeschwächt, KI-Kompetenz zu fördern statt sie zu gewährleisten

Jedes Unternehmen, das in der EU KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, einschließlich gewöhnlicher Firmen, die KI-Chatbots, Recruiting-Tools oder Analysewerkzeuge nutzen.

vor 401 Tagen
In KraftEUEU AI Act

AI Act: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten

Durchsetzungsbefugnisse der Kommission (KI-Büro) erst ab 2026-08-02; vor dem 2025-08-02 in Verkehr gebrachte Modelle haben bis 2027-08-02 Zeit

Unternehmen, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck trainieren oder wesentlich feinabstimmen und in der EU in Verkehr bringen. Unternehmen, die solche Modelle lediglich über eine API nutzen, sind keine GPAI-Anbieter.

vor 36 Tagen
In KraftEUEU AI Act

AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots, Deepfakes und KI-Inhalte (Art. 50) gelten; nationale Durchsetzung beginnt

Vom Digital Omnibus zu KI beim 2026-08-02 belassen; nur die Kennzeichnungs-/Erkennungspflicht für bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Systeme wird auf den 2026-12-02 verschoben

Jedes Unternehmen, das einen Chatbot für Kunden anbietet, synthetische Medien oder Texte für die Öffentlichkeit erzeugt oder Emotionserkennung bzw. biometrische Kategorisierung einsetzt.

86 Tage
BestätigtEUEU AI Act

AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes

Übergangsfrist eingeführt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme, die vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden; das neue Verbot wurde ebenfalls durch den Omnibus ergänzt

Anbieter generativer KI-Produkte, die vor August 2026 veröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben; jedes Unternehmen, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.

451 Tage
VerschobenEUEU AI Act

AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang III (Personalwesen, Kredit, Bildung, Biometrie, kritische Infrastruktur)

Vom 2026-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu KI, Verordnung (EU) 2026/1744 (ABl. 2026-07-24, in Kraft seit 2026-07-27)

Unternehmen, die solche KI-Systeme entwickeln, sowie jeder Arbeitgeber oder Kreditgeber, der sie einsetzt (Betreiberpflichten), unabhängig von der Größe. KMU erhalten vereinfachte Dokumentationsvorlagen.

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