Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Englisches Original: Englische Version
In KraftEU-weitEU AI Act
AI Act: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten
vor 401 Tagen (In Kraft)
Hinweis zum Datum: Durchsetzungsbefugnisse der Kommission (KI-Büro) erst ab 2026-08-02; vor dem 2025-08-02 in Verkehr gebrachte Modelle haben bis 2027-08-02 Zeit
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Foundation Models, LLMs) müssen eine technische Dokumentation führen, nachgelagerten Integratoren Informationen bereitstellen, eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen und eine Urheberrechtsstrategie haben. Für Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Bewertungs- und Meldepflichten für Vorfälle.
Wer betroffen ist
Unternehmen, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck trainieren oder wesentlich feinabstimmen und in der EU in Verkehr bringen. Unternehmen, die solche Modelle lediglich über eine API nutzen, sind keine GPAI-Anbieter.
Wenn Sie ein Foundation Model veröffentlichen oder umfassend feinabstimmen, erstellen Sie die technische Dokumentation und die öffentliche Zusammenfassung der Trainingsdaten nach der Vorlage der Kommission und führen Sie eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts ein. Erwägen Sie den Beitritt zum GPAI-Praxisleitfaden (Code of Practice) als einfachen Weg zur Konformität. Wenn Sie nur Modelle Dritter nutzen, bewahren Sie die Dokumentation des Anbieters auf.
Sanktion
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes für GPAI-Anbieter
In Kraft seit 2025-02-02; der Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744, in Kraft seit 2026-07-27) hat Art. 4 zu einer Pflicht abgeschwächt, KI-Kompetenz zu fördern statt sie zu gewährleisten
Jedes Unternehmen, das in der EU KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, einschließlich gewöhnlicher Firmen, die KI-Chatbots, Recruiting-Tools oder Analysewerkzeuge nutzen.
Vom Digital Omnibus zu KI beim 2026-08-02 belassen; nur die Kennzeichnungs-/Erkennungspflicht für bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Systeme wird auf den 2026-12-02 verschoben
Jedes Unternehmen, das einen Chatbot für Kunden anbietet, synthetische Medien oder Texte für die Öffentlichkeit erzeugt oder Emotionserkennung bzw. biometrische Kategorisierung einsetzt.
Übergangsfrist eingeführt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme, die vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden; das neue Verbot wurde ebenfalls durch den Omnibus ergänzt
Anbieter generativer KI-Produkte, die vor August 2026 veröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben; jedes Unternehmen, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.
Anbieter älterer Foundation Models, die weiterhin in der EU angeboten werden, einschließlich Unternehmen, die solche Modelle feinabgestimmt und veröffentlicht haben.
Vom 2026-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu KI, Verordnung (EU) 2026/1744 (ABl. 2026-07-24, in Kraft seit 2026-07-27)
Unternehmen, die solche KI-Systeme entwickeln, sowie jeder Arbeitgeber oder Kreditgeber, der sie einsetzt (Betreiberpflichten), unabhängig von der Größe. KMU erhalten vereinfachte Dokumentationsvorlagen.