KI, die Sicherheitsbauteil eines Produkts ist, das unter die in Anhang I aufgeführten EU-Produktvorschriften fällt (Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Fahrzeuge usw.), muss die Hochrisiko-Anforderungen des AI Act im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung des Produkts erfüllen.
Wer betroffen ist
Hersteller und Importeure physischer Produkte mit KI-Sicherheitsfunktionen sowie deren Softwarelieferanten.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Hardware / Elektronik, Produzierendes Gewerbe, Gesundheit, Transport / Logistik · Gilt, wenn: Wir nutzen oder entwickeln KI-Systeme; Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her
Was zu tun ist
Identifizieren Sie Produkte, in denen KI eine Sicherheitsfunktion übernimmt. Planen Sie, die Anforderungen des AI Act (Risikomanagement, Daten-Governance, Protokollierung, menschliche Aufsicht) in die bestehende Konformitätsbewertung und die technischen Unterlagen des Produkts zu integrieren. Stimmen Sie sich frühzeitig mit notifizierten Stellen ab, da die Bewertungen zusammengeführt werden.
Sanktion
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)
In Kraft seit 2025-02-02; der Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744, in Kraft seit 2026-07-27) hat Art. 4 zu einer Pflicht abgeschwächt, KI-Kompetenz zu fördern statt sie zu gewährleisten
Jedes Unternehmen, das in der EU KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, einschließlich gewöhnlicher Firmen, die KI-Chatbots, Recruiting-Tools oder Analysewerkzeuge nutzen.
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission (KI-Büro) erst ab 2026-08-02; vor dem 2025-08-02 in Verkehr gebrachte Modelle haben bis 2027-08-02 Zeit
Unternehmen, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck trainieren oder wesentlich feinabstimmen und in der EU in Verkehr bringen. Unternehmen, die solche Modelle lediglich über eine API nutzen, sind keine GPAI-Anbieter.
Vom Digital Omnibus zu KI beim 2026-08-02 belassen; nur die Kennzeichnungs-/Erkennungspflicht für bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Systeme wird auf den 2026-12-02 verschoben
Jedes Unternehmen, das einen Chatbot für Kunden anbietet, synthetische Medien oder Texte für die Öffentlichkeit erzeugt oder Emotionserkennung bzw. biometrische Kategorisierung einsetzt.
Übergangsfrist eingeführt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme, die vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden; das neue Verbot wurde ebenfalls durch den Omnibus ergänzt
Anbieter generativer KI-Produkte, die vor August 2026 veröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben; jedes Unternehmen, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.
Anbieter älterer Foundation Models, die weiterhin in der EU angeboten werden, einschließlich Unternehmen, die solche Modelle feinabgestimmt und veröffentlicht haben.
Vom 2026-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu KI, Verordnung (EU) 2026/1744 (ABl. 2026-07-24, in Kraft seit 2026-07-27)
Unternehmen, die solche KI-Systeme entwickeln, sowie jeder Arbeitgeber oder Kreditgeber, der sie einsetzt (Betreiberpflichten), unabhängig von der Größe. KMU erhalten vereinfachte Dokumentationsvorlagen.