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VerschobenEU-weitEU AI Act

AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang III (Personalwesen, Kredit, Bildung, Biometrie, kritische Infrastruktur)

451 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Vom 2026-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu KI, Verordnung (EU) 2026/1744 (ABl. 2026-07-24, in Kraft seit 2026-07-27)

Was sich ändert

KI für Personalauswahl und Mitarbeiterführung, Kreditscoring, Versicherungstarifierung, Zulassung zu Bildungseinrichtungen, biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung wird zu „Hochrisiko-KI“. Anbieter brauchen ein Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung; Betreiber müssen die Systeme gemäß Anleitung verwenden, Protokolle aufbewahren und betroffene Personen informieren.

Wer betroffen ist

Unternehmen, die solche KI-Systeme entwickeln, sowie jeder Arbeitgeber oder Kreditgeber, der sie einsetzt (Betreiberpflichten), unabhängig von der Größe. KMU erhalten vereinfachte Dokumentationsvorlagen.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir nutzen oder entwickeln KI-Systeme; Wir beschäftigen Mitarbeitende; Wir verarbeiten personenbezogene Daten

Was zu tun ist

Gleichen Sie jedes KI-System, das Sie entwickeln oder nutzen, mit Anhang III ab. Legen Sie für betroffene Systeme jetzt eine Compliance-Akte an: Zweckbestimmung, Risikobewertung, Beschreibung der Trainingsdaten, Konzept der menschlichen Aufsicht, Tests zu Genauigkeit und Cybersicherheit. Betreiber: Beschaffen Sie die Anbieterdokumentation, benennen Sie eine aufsichtführende Person und bereiten Sie Informationen für die Beschäftigten vor. Registrieren Sie Systeme vor der Nutzung in der EU-Datenbank.

Sanktion

Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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Durchsetzungsbefugnisse der Kommission (KI-Büro) erst ab 2026-08-02; vor dem 2025-08-02 in Verkehr gebrachte Modelle haben bis 2027-08-02 Zeit

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Übergangsfrist eingeführt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme, die vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden; das neue Verbot wurde ebenfalls durch den Omnibus ergänzt

Anbieter generativer KI-Produkte, die vor August 2026 veröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben; jedes Unternehmen, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.