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Was sich in Deutschland am 12. August 2026 ändert

Mehrere Compliance-Fristen fallen in Deutschland auf denselben Tag. Hier erfahren Sie, was sich am 12. August 2026 ändert und was Ihr Unternehmen dafür jeweils tun muss.

Was sich an diesem Datum ändert

RechtsaktFrist

Deutschland: VerpackDG löst VerpackG ab und setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national um

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) — offiziell das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 — trat am 12. August 2026 in Kraft, demselben Tag, an dem die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) selbst erstmals wirksam wurde. Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG), behält aber den bestehenden Rahmen der dualen Systeme/LUCID-Registrierung bei und ergänzt neue Finanzierungsregeln für die erweiterte Herstellerverantwortung sowie steigende Rezyklatanteils-/Recyclingquoten (z. B. eine auf 75 % bis 2028 steigende Kunststoff-Recyclingquote).

Überprüfen Sie, ob Ihre bestehende LUCID-Registrierung und Ihre Systembeteiligungsverträge (duale Systeme) korrekt den aktualisierten Verpackungsarten nach dem VerpackDG zugeordnet sind; besprechen Sie die neuen Regeln zur EPR-Finanzierung und zu Rezyklatanteilen, die ab 2026 schrittweise eingeführt werden, mit Ihrem Compliance-Dienstleister.

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EU-weitPPWR

Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minimierung, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen, Konformitätsdokumentation, EPR-Registrierung)

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Verpackungen müssen minimiert werden (E-Commerce-Pakete max. 40 % Leerraum), Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS über den Grenzwerten sind verboten, jeder Verpackungstyp braucht eine Konformitätsbewertung und technische Dokumentation, und Hersteller müssen sich in jedem Land, in dem sie verpackte Waren in Verkehr bringen, für die erweiterte Herstellerverantwortung registrieren. Weitere Fristen folgen (harmonisierte Kennzeichnung 2028, Mindest-Rezyklatanteile 2030).

Inventarisieren Sie Ihre Verpackungen nach Typ und Material und prüfen Sie Leerraumanteile, PFAS-Gehalt und Schwermetallgrenzwerte. Erstellen Sie technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung je Verpackungstyp. Registrieren Sie sich beim Herstellerverantwortungssystem in jedem Land, in das Sie liefern, und benennen Sie, wo für den Fernabsatz erforderlich, einen Bevollmächtigten.

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Deutschland: VerpackDG löst VerpackG ab und setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national um

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) — offiziell das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 — trat am 12. August 2026 in Kraft, demselben Tag, an dem die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) selbst erstmals wirksam wurde. Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG), behält aber den bestehenden Rahmen der dualen Systeme/LUCID-Registrierung bei und ergänzt neue Finanzierungsregeln für die erweiterte Herstellerverantwortung sowie steigende Rezyklatanteils-/Recyclingquoten (z. B. eine auf 75 % bis 2028 steigende Kunststoff-Recyclingquote).

Überprüfen Sie, ob Ihre bestehende LUCID-Registrierung und Ihre Systembeteiligungsverträge (duale Systeme) korrekt den aktualisierten Verpackungsarten nach dem VerpackDG zugeordnet sind; besprechen Sie die neuen Regeln zur EPR-Finanzierung und zu Rezyklatanteilen, die ab 2026 schrittweise eingeführt werden, mit Ihrem Compliance-Dienstleister.

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EU-weitPPWR

Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minimierung, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen, Konformitätsdokumentation, EPR-Registrierung)

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Verpackungen müssen minimiert werden (E-Commerce-Pakete max. 40 % Leerraum), Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS über den Grenzwerten sind verboten, jeder Verpackungstyp braucht eine Konformitätsbewertung und technische Dokumentation, und Hersteller müssen sich in jedem Land, in dem sie verpackte Waren in Verkehr bringen, für die erweiterte Herstellerverantwortung registrieren. Weitere Fristen folgen (harmonisierte Kennzeichnung 2028, Mindest-Rezyklatanteile 2030).

Inventarisieren Sie Ihre Verpackungen nach Typ und Material und prüfen Sie Leerraumanteile, PFAS-Gehalt und Schwermetallgrenzwerte. Erstellen Sie technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung je Verpackungstyp. Registrieren Sie sich beim Herstellerverantwortungssystem in jedem Land, in das Sie liefern, und benennen Sie, wo für den Fernabsatz erforderlich, einen Bevollmächtigten.

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