Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Englisches Original: Englische Version

Was sich in Deutschland am 1. Januar 2027 ändert

Mehrere Compliance-Fristen fallen in Deutschland auf denselben Tag. Hier erfahren Sie, was sich am 1. Januar 2027 ändert und was Ihr Unternehmen dafür jeweils tun muss.

Was sich an diesem Datum ändert

RechtsaktFrist

Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Umsatz 2026 800.000 € überstiegen hat, inländische B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen; PDF und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter 250 €, Fahrscheine und Kleinunternehmer.

Prüfen Sie Ihren Umsatz 2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeugung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren Kunden die Zustellwege (E-Mail, Peppol, Portal). Stellen Sie sicher, dass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form archiviert werden (GoBD).

Details →

Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 €/Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut, auf 14,60 € brutto pro Stunde – die zweite Stufe, die durch dieselbe Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt und am 07.11.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Anders als in manchen früheren Zyklen sind sowohl die Stufe 2026 als auch die Stufe 2027 bereits verordnungsrechtlich fixiert und nicht nur vorgeschlagen.

Planen Sie die Lohnkostensteigerung für 2027 bereits jetzt ein; prüfen Sie die Minijob-Stundengrenzen erneut anhand des neuen Stundensatzes; überprüfen Sie Gehaltsbänder oder Ausbildungsvergütungen, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt sind.

Details →

Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Umsatz 2026 800.000 € überstiegen hat, inländische B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen; PDF und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter 250 €, Fahrscheine und Kleinunternehmer.

Prüfen Sie Ihren Umsatz 2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeugung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren Kunden die Zustellwege (E-Mail, Peppol, Portal). Stellen Sie sicher, dass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form archiviert werden (GoBD).

Details →

Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 €/Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut, auf 14,60 € brutto pro Stunde – die zweite Stufe, die durch dieselbe Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt und am 07.11.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Anders als in manchen früheren Zyklen sind sowohl die Stufe 2026 als auch die Stufe 2027 bereits verordnungsrechtlich fixiert und nicht nur vorgeschlagen.

Planen Sie die Lohnkostensteigerung für 2027 bereits jetzt ein; prüfen Sie die Minijob-Stundengrenzen erneut anhand des neuen Stundensatzes; überprüfen Sie Gehaltsbänder oder Ausbildungsvergütungen, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt sind.

Details →

Alle Kalender