Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Umsatz 2026 800.000 € überstiegen hat, inländische B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen; PDF und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter 250 €, Fahrscheine und Kleinunternehmer.
Prüfen Sie Ihren Umsatz 2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeugung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren Kunden die Zustellwege (E-Mail, Peppol, Portal). Stellen Sie sicher, dass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form archiviert werden (GoBD).