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Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen
Der Empfang von E-Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 2025-01-01 verpflichtend (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG)
In Deutschland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen), die andere deutsche Unternehmen fakturieren.