Letzter Übergangsschritt: Ab dem 1. Januar 2028 muss jedes deutsche Unternehmen unabhängig vom Umsatz strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Lieferungen ausstellen. Auch EDI-Verfahren müssen dann EN-16931-kompatibel sein.
Wer betroffen ist
Deutsche Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 €, die 2027 noch PDF-/Papierrechnungen versenden durften.
Größen: kleinst, klein · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Was zu tun ist
Wechseln Sie zu einem Rechnungswerkzeug, das XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt, prüfen Sie, ob Ihre EDI-Anbindungen EN-16931-Daten extrahieren können, und informieren Sie Ihre Kunden über Ihren E-Rechnungs-Zustellweg.
Der Empfang von E-Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 2025-01-01 verpflichtend (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG)
In Deutschland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen), die andere deutsche Unternehmen fakturieren.