Deutschland: alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen empfangen können
Alle deutschen Unternehmen, die Rechnungen von anderen deutschen Unternehmen erhalten, einschließlich Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer.
Wir mailen Ihnen, wenn sich dieses Datum verschiebt, aufgeschoben wird oder sein Status sich ändert — nichts weiter. Kostenlos und unabhängig von Ihrem Unternehmensprofil.
Eine Regel, eine Adresse. Abmeldung mit einem Klick aus jeder E-Mail.
Letzter Übergangsschritt: Ab dem 1. Januar 2028 muss jedes deutsche Unternehmen unabhängig vom Umsatz strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Lieferungen ausstellen. Auch EDI-Verfahren müssen dann EN-16931-kompatibel sein.
Deutsche Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 €, die 2027 noch PDF-/Papierrechnungen versenden durften.
Größen: kleinst, klein · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Wechseln Sie zu einem Rechnungswerkzeug, das XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt, prüfen Sie, ob Ihre EDI-Anbindungen EN-16931-Daten extrahieren können, und informieren Sie Ihre Kunden über Ihren E-Rechnungs-Zustellweg.
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
Alle deutschen Unternehmen, die Rechnungen von anderen deutschen Unternehmen erhalten, einschließlich Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer.
Der Empfang strukturierter E-Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG). Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhin Papierrechnungen oder nicht EN-16931-konforme elektronische Rechnungen versenden (mit Zustimmung des Empfängers) (§ 27 Abs. 38 Satz 2 UStG).
In Deutschland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen), die andere deutsche Unternehmen fakturieren.