Deutschland: alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen
Deutsche Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 €, die 2027 noch PDF-/Papierrechnungen versenden durften.
Hinweis zum Datum: Der Empfang von E-Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 2025-01-01 verpflichtend (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG)
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Umsatz 2026 800.000 € überstiegen hat, inländische B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen; PDF und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter 250 €, Fahrscheine und Kleinunternehmer.
In Deutschland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen), die andere deutsche Unternehmen fakturieren.
Größen: klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Prüfen Sie Ihren Umsatz 2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeugung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren Kunden die Zustellwege (E-Mail, Peppol, Portal). Stellen Sie sicher, dass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form archiviert werden (GoBD).
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
Deutsche Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 €, die 2027 noch PDF-/Papierrechnungen versenden durften.