CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfuhren 2026 von Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM-Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen, die die eingebetteten Emissionen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Einfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.
Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Einfuhren von CBAM-Waren nach Gewicht, um zu wissen, ob Sie die 50-Tonnen-Grenze überschreiten. Falls ja, stellen Sie sicher, dass Ihnen der Status als zugelassener Anmelder erteilt wurde, erheben Sie die tatsächlichen Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte), kaufen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung fristgerecht im CBAM-Register ein.