ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- und Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl, Textilien, Reifen, Aluminium)
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 ermöglicht es der Kommission, Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil und Informationen produktgruppenweise festzulegen, jeweils mit einem digitalen Produktpass. Die ersten Rechtsakte (Stahl, dann Textilien, Reifen, Aluminium, Möbel) werden 2026-2028 erwartet und gelten nach einer Übergangsfrist. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen zudem unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten.
Verfolgen Sie den ESPR-Arbeitsplan für Ihre Produktgruppe. Beginnen Sie, Produktdaten (Materialien, Herkunft, Rezyklatanteil, Reparaturinformationen) strukturiert zu erfassen, damit sie in einen digitalen Produktpass einfließen können. Führen Sie eine Richtlinie und Nachverfolgung für unverkaufte Waren ein – große Unternehmen müssen aussortierte unverkaufte Produkte bereits offenlegen.