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Was sich in Litauen am 30. September 2027 ändert

Mehrere Compliance-Fristen fallen in Litauen auf denselben Tag. Hier erfahren Sie, was sich am 30. September 2027 ändert und was Ihr Unternehmen dafür jeweils tun muss.

Was sich an diesem Datum ändert

EU-weitCBAM

CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfuhren 2026 von Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM-Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen, die die eingebetteten Emissionen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Einfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.

Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Einfuhren von CBAM-Waren nach Gewicht, um zu wissen, ob Sie die 50-Tonnen-Grenze überschreiten. Falls ja, stellen Sie sicher, dass Ihnen der Status als zugelassener Anmelder erteilt wurde, erheben Sie die tatsächlichen Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte), kaufen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung fristgerecht im CBAM-Register ein.

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EU-weitDAC8

DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an die Steuerbehörden (für 2026)

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Börsen, Broker, Anbieter von Verwahr-Wallets, einige DeFi-Frontends) die Identität und steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden erheben und überprüfen sowie alle Tausch- und Transfertransaktionen von EU-Nutzern aufzeichnen. Die erste jährliche Meldung an die Steuerbehörde ist 2027 fällig, und die Daten werden zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht. DAC7 verpflichtet digitale Plattformen bereits zu einer ähnlichen jährlichen Meldung (bis 31. Januar) über Verkäufer.

Registrieren Sie sich als meldender Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat, sofern Sie nicht nach MiCA zugelassen sind. Holen Sie Selbstauskünfte (Name, Adresse, Steuer-Identifikationsnummer, steuerliche Ansässigkeit) von allen Nutzern ein, führen Sie Transaktionsaufzeichnungen ab dem 1. Januar 2026 und richten Sie die XML-Meldung im nationalen Format vor der ersten Frist ein.

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