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Was sich in Litauen am 31. Dezember 2027 ändert

Mehrere Compliance-Fristen fallen in Litauen auf denselben Tag. Hier erfahren Sie, was sich am 31. Dezember 2027 ändert und was Ihr Unternehmen dafür jeweils tun muss.

Was sich an diesem Datum ändert

ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- und Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl, Textilien, Reifen, Aluminium)

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 ermöglicht es der Kommission, Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil und Informationen produktgruppenweise festzulegen, jeweils mit einem digitalen Produktpass. Die ersten Rechtsakte (Stahl, dann Textilien, Reifen, Aluminium, Möbel) werden 2026-2028 erwartet und gelten nach einer Übergangsfrist. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen zudem unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten.

Verfolgen Sie den ESPR-Arbeitsplan für Ihre Produktgruppe. Beginnen Sie, Produktdaten (Materialien, Herkunft, Rezyklatanteil, Reparaturinformationen) strukturiert zu erfassen, damit sie in einen digitalen Produktpass einfließen können. Führen Sie eine Richtlinie und Nachverfolgung für unverkaufte Waren ein – große Unternehmen müssen aussortierte unverkaufte Produkte bereits offenlegen.

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Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsverordnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Zahlungsverzugsrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die Zahlungsfristen im B2B- und B2G-Geschäft auf 30 Tage begrenzt, Verzugszinsen automatisch anfallen lässt und nationale Durchsetzungsbehörden schafft. Das Dossier ist im Rat seit 2024 nicht vorangekommen, ein Datum steht daher nicht fest.

Noch kein Handlungsbedarf. Beobachten Sie das Dossier; bei Verabschiedung müssten Verträge mit Zahlungsfristen über 30 Tagen neu verhandelt und Rechnungs-/Mahnsysteme angepasst werden, um gesetzliche Zinsen automatisch zu berechnen.

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