EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler
Zweimal verschoben; zuletzt durch Verordnung (EU) 2025/2650 (ABl. 2025-12-23) vom 2025-12-30 auf den 2026-12-30
Mittlere und große Importeure, Hersteller, Händler und Exporteure der erfassten Rohstoffe und Erzeugnisse.