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EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler

114 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Zweimal verschoben; zuletzt durch Verordnung (EU) 2025/2650 (ABl. 2025-12-23) vom 2025-12-30 auf den 2026-12-30

Was sich ändert

Unternehmen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz (und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel, Papier, Leder, Schokolade, Reifen) in der EU in Verkehr bringen oder ausführen, müssen nachweisen, dass die Waren entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden, mit Geolokalisierung der Flächen, und eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem einreichen.

Wer betroffen ist

Mittlere und große Importeure, Hersteller, Händler und Exporteure der erfassten Rohstoffe und Erzeugnisse.

Größen: mittel, groß · Branchen: Landwirtschaft / Lebensmittel, Produzierendes Gewerbe, Einzelhandel, E-Commerce, Bauwesen · Gilt, wenn: Wir importieren Waren in die EU; Wir exportieren in Drittländer außerhalb der EU

Was zu tun ist

Ermitteln Sie, welche Artikel unter den Anhang der EUDR fallen. Erheben Sie Geolokalisierungsdaten und Legalitätsnachweise der Lieferanten, führen Sie eine Risikobewertung je Ursprungsland durch und registrieren Sie sich im EU-Informationssystem, um Sorgfaltserklärungen einzureichen. Nachgelagerte Händler können sich auf die Referenznummern vorgelagerter Erklärungen beziehen.

Sanktion

Geldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes, Einziehung von Waren und Erlösen, vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

Weitere Fristen zu EUDR