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In KraftDeutschlandGermany e-invoicing

Deutschland: alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen empfangen können

vor 615 Tagen (In Kraft)

Was sich ändert

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, strukturierte elektronische Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD) für inländische B2B-Lieferungen empfangen und verarbeiten können; der Empfänger kann nicht mehr auf Papierrechnungen bestehen. Nur die Ausstellungspflicht wird später stufenweise eingeführt (2027/2028).

Wer betroffen ist

Alle deutschen Unternehmen, die Rechnungen von anderen deutschen Unternehmen erhalten, einschließlich Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)

Was zu tun ist

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kreditorenbuchhaltungsprozess und Ihre Archivierung (GoBD-konform) XRechnung-/ZUGFeRD-Dateien annehmen, validieren und speichern können, auch wenn Sie selbst noch nicht zur Ausstellung verpflichtet sind.

Quellen

Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

Weitere Fristen zu Germany e-invoicing

115 Tage

Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen

Der Empfang strukturierter E-Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG). Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhin Papierrechnungen oder nicht EN-16931-konforme elektronische Rechnungen versenden (mit Zustimmung des Empfängers) (§ 27 Abs. 38 Satz 2 UStG).

In Deutschland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen), die andere deutsche Unternehmen fakturieren.