Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, strukturierte elektronische Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD) für inländische B2B-Lieferungen empfangen und verarbeiten können; der Empfänger kann nicht mehr auf Papierrechnungen bestehen. Nur die Ausstellungspflicht wird später stufenweise eingeführt (2027/2028).
Wer betroffen ist
Alle deutschen Unternehmen, die Rechnungen von anderen deutschen Unternehmen erhalten, einschließlich Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Was zu tun ist
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kreditorenbuchhaltungsprozess und Ihre Archivierung (GoBD-konform) XRechnung-/ZUGFeRD-Dateien annehmen, validieren und speichern können, auch wenn Sie selbst noch nicht zur Ausstellung verpflichtet sind.
Der Empfang strukturierter E-Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend (Wachstumschancengesetz, § 14 UStG). Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhin Papierrechnungen oder nicht EN-16931-konforme elektronische Rechnungen versenden (mit Zustimmung des Empfängers) (§ 27 Abs. 38 Satz 2 UStG).
In Deutschland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen), die andere deutsche Unternehmen fakturieren.