European Accessibility Act: Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und digitale Dienstleistungen gelten
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. €), die die genannten Dienstleistungen erbringen, sind vom EAA befreit; Kleinstunternehmen, die die genannten physischen Produkte herstellen, sind es nicht. Darüber hinaus: jedes Unternehmen, das online an Verbraucher verkauft oder die genannten Dienstleistungen in der EU erbringt – kleine, mittlere und große Dienstleister sowie Produkthersteller jeder Größe.