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EAA
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882) verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books, Fahrscheinsysteme im Verkehr, Verbrauchergeräte – für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
2 Fristen erfasst. Die Termine sind die rechtlich verbindlichen Geltungsbeginne.
Jedes Unternehmen, das in der EU online an Verbraucher verkauft oder die genannten Dienstleistungen erbringt; kleine, mittlere und große Dienstleister sowie Produkthersteller jeder Größe.
Kleine, mittlere und große Dienstleister, die noch auf Verträge von vor 2025 oder Alt-Terminals angewiesen sind; Dienstleister, die Kleinstunternehmen sind, bleiben ausgenommen.