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European Accessibility Act: Ende der Übergangsfrist für Alt-Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals

1390 Tage ab heute

Was sich ändert

Vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen unverändert bis zum 28. Juni 2030 weiterlaufen, und Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig zur Erbringung einer Dienstleistung genutzt wurden (z. B. Zahlungs- oder Ticketterminals), dürfen bis dahin weiter verwendet werden, bei Selbstbedienungsterminals bis zu 20 Jahre. Nach diesem Datum muss alles, was im Einsatz ist, barrierefrei sein.

Wer betroffen ist

Kleine, mittlere und große Dienstleister, die noch auf Verträge von vor 2025 oder Alt-Terminals angewiesen sind; Dienstleister, die Kleinstunternehmen sind, bleiben ausgenommen.

Größen: klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Finanzen / Versicherungen, Transport / Logistik, Gastgewerbe / Tourismus, Medien / Marketing · Gilt, wenn: Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir verkaufen online

Was zu tun ist

Erfassen Sie Dienstleistungsverträge und Terminals, die vor Juni 2025 stammen. Planen Sie Ersatz oder Aufrüstung, damit alle kundenseitigen Dienstleistungen und Geräte bis Mitte 2030 barrierefrei sind. Nehmen Sie Barrierefreiheitsklauseln in jede Vertragsverlängerung auf.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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