Deutschland: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verlangte, dass Vorschriften zu Entgelttransparenz und Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sind (Gehaltsspannen vor Vorstellungsgesprächen, Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt, Recht der Beschäftigten auf Informationen zum Durchschnittsentgelt sowie Berichterstattung zum Gender Pay Gap ab 150 Beschäftigten). Deutschland hat diese Frist verpasst; das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 bleibt in seiner unreformierten, schwächeren Fassung (nur ein Anspruch auf vergleichende Entgeltauskunft in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten) in Kraft, bis ein Reformgesetz verabschiedet wird.
Warten Sie nicht auf das deutsche Gesetz: Beginnen Sie bereits jetzt mit geschlechtsneutralen Stellenkategorien und Gehaltsbändern, da die materiellen Pflichten der EU-Richtlinie gelten werden, sobald Deutschland sie umsetzt (erwartet 2026-2027). Verfolgen Sie Ankündigungen des BMBFSFJ zum Referentenentwurf und zum Zeitplan im Bundestag.