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In KraftEU-weitPay Transparency Directive

Entgelttransparenz: Grundpflichten (Gehaltsspannen, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie, Recht auf Entgeltinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber

vor 93 Tagen (In Kraft)

Hinweis zum Datum: Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 5 und 7 (Umsetzungsfrist: Art. 34). Diese Grundpflichten kennen keine Unternehmensgrößenschwelle, anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap nach Art. 9, die nur Arbeitgeber mit 100+ Beschäftigten bindet (siehe pay-transparency-first-gender-pay-gap-report).

Was sich ändert

Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet jeden Arbeitgeber in der EU, unabhängig von seiner Größe, Bewerbern das Anfangsentgelt oder die Entgeltspanne für die Stelle vor dem Vorstellungsgespräch oder in der Stellenanzeige mitzuteilen, und verbietet Fragen nach der Gehaltshistorie der Bewerber. Beschäftigte erhalten zudem das Recht, schriftlich Auskunft über ihr eigenes Entgeltniveau und das durchschnittliche Entgeltniveau nach Geschlecht für Personen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu verlangen.

Wer betroffen ist

Jeder Arbeitgeber mit mindestens einer beschäftigten Person in einem EU-Land, einschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen – anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap sind diese Grundpflichten nicht auf größere Arbeitgeber beschränkt.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir beschäftigen Mitarbeitende

Was zu tun ist

Legen Sie für jede offene Stelle eine objektive, geschlechtsneutrale Entgeltspanne fest und geben Sie diese in der Stellenanzeige oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch bekannt. Entfernen Sie Fragen zur Gehaltshistorie aus Bewerbungsformularen und Interviewleitfäden. Richten Sie einen einfachen Prozess ein, damit Beschäftigte, die schriftlich anfragen, innerhalb angemessener Frist ihr eigenes Entgelt und das relevante Durchschnittsentgelt erhalten. Prüfen Sie, ob das Umsetzungsgesetz Ihres Landes bereits verabschiedet wurde – die zugrunde liegende EU-Pflicht gilt unabhängig davon.

Sanktion

National durch das Umsetzungsgesetz des jeweiligen Mitgliedstaats festgelegt; die Richtlinie verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen sowie Entschädigungsansprüche mit umgekehrter Beweislast, sobald ein Entgeltgefälle nachgewiesen ist.

Quellen

Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

Weitere Fristen zu Pay Transparency Directive

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Alle Arbeitgeber hinsichtlich der Transparenzrechte; mittlere und große Arbeitgeber mit 100+ Beschäftigten hinsichtlich der Berichterstattung zum Entgeltgefälle.