Entgelttransparenz: Grundpflichten (Gehaltsspannen, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie, Recht auf Entgeltinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber
Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 5 und 7 (Umsetzungsfrist: Art. 34). Diese Grundpflichten kennen keine Unternehmensgrößenschwelle, anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap nach Art. 9, die nur Arbeitgeber mit 100+ Beschäftigten bindet (siehe pay-transparency-first-gender-pay-gap-report).
Jeder Arbeitgeber mit mindestens einer beschäftigten Person in einem EU-Land, einschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen – anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap sind diese Grundpflichten nicht auf größere Arbeitgeber beschränkt.