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Polen: KSeF-E-Rechnungsstellung für alle Mehrwertsteuerpflichtigen verpflichtend (außer den kleinsten Kleinstunternehmen)

vor 159 Tagen (In Kraft)

Hinweis zum Datum: Große Steuerpflichtige (Umsatz 2024 über 200 Mio. PLN) starteten am 2026-02-01; Sanktionen für KSeF-Fehler bis zum 2027-01-01 ausgesetzt

Was sich ändert

Seit dem 1. April 2026 müssen alle Unternehmen in Polen B2B-Rechnungen über das nationale E-Rechnungssystem (KSeF) im XML-Schema FA(3) ausstellen; das System vergibt die rechtsgültige Rechnungsnummer, und der Käufer erhält die Rechnung über KSeF. Nur Kleinstunternehmer mit einem monatlichen Umsatz bis 10.000 PLN haben bis 2027 Zeit. Papier- und PDF-Rechnungen sind keine gültigen B2B-Rechnungen mehr.

Wer betroffen ist

Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in Polen, einschließlich ausländischer Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Polen.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)

Was zu tun ist

Verbinden Sie Ihr ERP- oder Rechnungssystem mit KSeF 2.0 über Authentifizierungs-Token oder eine qualifizierte Signatur, implementieren Sie das FA(3)-Schema und den Offline24-Ausfallmodus, und schulen Sie das Personal im Abruf von Eingangsrechnungen aus KSeF. Nutzen Sie die sanktionsfreie Zeit 2026, um Fehler zu beheben.

Sanktion

Sanktionen bei Nichteinhaltung gelten ab dem 2027-01-01

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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