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Was ein E-Commerce-Importeur in der EU im Jahr 2026 einreichen muss
Dieses Profil geht von einem kleinen Unternehmen aus, das online verkauft und Waren in die EU importiert, und ergänzt daher die Pflichten des grenzüberschreitenden Online-Handels - Zoll- und Einfuhrabgaben, Verpackungs- und Herstellerverantwortungsgebühren, Verbraucherschutzregeln für Online-Händler - zusätzlich zum üblichen Steuerkalender. Es umfasst außerdem EU-weite E-Commerce- und Produktregeln wie die CE-Kennzeichnung oder die Batterieverordnung, sofern zutreffend. Verkaufen Sie nur im Inland oder produzieren Sie selbst statt zu importieren, sieht Ihre tatsächliche Liste anders aus.
Diese Seite geht von einem bestimmten Ausgangsprofil aus: E-Commerce-Importeur, in der EU. Das ist ein Ausgangspunkt, keine maßgeschneiderte Beratung - Ihre tatsächlichen Pflichten hängen von Ihrer genauen Branche, Ihrem Umsatz und Ihrer Arbeitsweise ab.
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt werden und gilt für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Software (einschließlich SaaS und KI), digitale Fertigungsdateien und verbundene Dienste gelten als Produkte; fehlende Sicherheitsupdates können ein Produkt fehlerhaft machen. Gerichte können die Offenlegung von Beweismitteln anordnen und in komplexen Fällen die Fehlerhaftigkeit vermuten. Kostenlose Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit ist ausgenommen.
Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen, damit sich Bürger und Unternehmen ausweisen, Dokumente mit qualifizierten elektronischen Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintrag, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen sie für Online-Dienste akzeptieren.
Kleinst- und Kleinunternehmen, die mit EUDR-Rohstoffen handeln (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse), erhalten sechs Monate zusätzlich. Kleine nachgelagerte Händler müssen vor allem die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen erfassen und weitergeben; kleine Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko geben eine vereinfachte Erklärung ab.
Zahlungsdienstleister in EU-Ländern außerhalb des Euroraums müssen ab Juli 2027 Euro-Echtzeitüberweisungen und die kostenlose Namens-/IBAN-Prüfung (Verification of Payee) anbieten; damit ist die Einführung EU-weit abgeschlossen.