Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Englisches Original: Englische Version

Was ein kleines Unternehmen mit Mitarbeitenden in Deutschland im Jahr 2026 einreichen muss

Dieses Profil geht von einem kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, bis zu 10 Mio. € Umsatz) aus, das bereits Mitarbeitende beschäftigt, und umfasst daher Pflichten rund um Lohnabrechnung und Arbeitsplatz zusätzlich zum üblichen Steuer- und Meldekalender. Es berücksichtigt außerdem EU-weite Regelungen wie NIS2 oder den AI Act, die ab dieser Unternehmensgröße oder in erfassten Branchen gelten. Weichen Ihre Mitarbeiterzahl oder Ihr Umsatz ab, oder beschäftigen Sie gar keine Mitarbeitenden, passt ein anderes Profil besser.

Diese Seite geht von einem bestimmten Ausgangsprofil aus: kleines Unternehmen mit Mitarbeitenden, in Deutschland. Das ist ein Ausgangspunkt, keine maßgeschneiderte Beratung - Ihre tatsächlichen Pflichten hängen von Ihrer genauen Branche, Ihrem Umsatz und Ihrer Arbeitsweise ab.

Verfeinern Sie Ihr genaues Profil auf der Startseite

Nächste 12 Monate

DatumRechtsaktFrist
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Platform Work DirectivePlattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelten
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany financial statement disclosureJahresabschluss: Offenlegung beim UnternehmensregisterWiederkehrend
Germany minimum wageDeutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 €/Stunde
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend
Germany annual tax returnsESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jährliche Einkommen-/Körperschaft-/GewerbesteuererklärungWiederkehrend
Germany wage taxLohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die LohnsteueranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany social insuranceSozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des BeitragsnachweisesWiederkehrend

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →

Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelten

Die Richtlinie (EU) 2024/2831 muss bis zum 2. Dezember 2026 umgesetzt werden. Für digitale Arbeitsplattformen gilt eine widerlegbare Vermutung, dass ihre Beschäftigten Arbeitnehmer sind, wenn die Plattform die Arbeit steuert; sie müssen transparent über automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme informieren, bei Entscheidungen wie Kontosperrungen Menschen einbeziehen und dürfen bestimmte personenbezogene Daten (Emotionen, private Chats) nicht verarbeiten.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →

Jahresabschluss: Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 Abs. 1a HGB); bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen; die 12-Monats-Frist selbst gilt jedoch unverändert.

Details →

Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 €/Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut, auf 14,60 € brutto pro Stunde – die zweite Stufe, die durch dieselbe Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt und am 07.11.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Anders als in manchen früheren Zyklen sind sowohl die Stufe 2026 als auch die Stufe 2027 bereits verordnungsrechtlich fixiert und nicht nur vorgeschlagen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →

ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung

Die jährliche Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung muss bei Selbsterstellung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO), sofern das Finanzamt nicht nach § 149 Abs. 4 einen früheren Termin festlegt.

Details →
Germany wage taxWiederkehrend

Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einreichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich, vierteljährlich, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.080 € und 5.000 € lag, und jährlich, wenn sie 1.080 € oder weniger betrug.

Details →
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

Details →

Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Details →

Den vollständigen Kalender 2026 in Deutschland ansehen · Alle Kalender