Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Hersteller müssen auf Verlangen reparieren; reparierte Waren erhalten 12 zusätzliche Garantiemonate
Was sich ändert
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 gilt national ab dem 31. Juli 2026. Hersteller von Produkten mit EU-Reparierbarkeitsanforderungen (Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Staubsauger, Displays, Smartphones, Tablets, Server, E-Bike-Akkus) müssen diese zu einem angemessenen Preis und in angemessener Zeit reparieren, auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um 12 Monate. Verkäufer müssen eine Reparatur anbieten, wenn diese nicht teurer ist als ein Ersatz.
Wer betroffen ist
Hersteller und Importeure der erfassten Produktgruppen sowie alle Händler, die sie an Verbraucher verkaufen.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Einzelhandel, E-Commerce, Produzierendes Gewerbe, Hardware / Elektronik · Gilt, wenn: Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir importieren Waren in die EU
Was zu tun ist
Richten Sie einen Reparaturdienst (eigen oder beauftragt) mit veröffentlichten Preisen und einem europäischen Reparaturinformationsformular ein. Stellen Sie Ersatzteile und Reparaturinformationen unabhängigen Reparaturbetrieben zu angemessenen Preisen zur Verfügung. Aktualisieren Sie Gewährleistungsbedingungen und Kundendienst-Leitfäden, um die 12-monatige Verlängerung nach einer Reparatur widerzuspiegeln.
Sanktion
National festgelegt
Quellen
- EUR-Lex summary – Common rules promoting the repair of goods (Directive 2024/1799) (eur-lex.europa.eu)
- Right to Repair Europe – what changes on 31 July (repair.eu)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.