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Was ein selbstständiger Buchhalter in Deutschland im Jahr 2026 einreichen muss

Dieses Profil geht von einer selbstständigen Person aus, die Buchhaltungs- oder Rechnungswesendienstleistungen ohne Mitarbeitende erbringt, und konzentriert sich daher auf den Steuer- und Meldekalender für Einzelunternehmer und kleine Dienstleister sowie auf Pflichten zur Geldwäscheprävention, die speziell für Buchhalter gelten. Pflichten rund um die Beschäftigung von Mitarbeitenden oder andere Branchen bleiben außen vor. Führen Sie Ihre Praxis über eine Gesellschaft oder beschäftigen Sie ebenfalls Mitarbeitende, prüfen Sie stattdessen die Unternehmensprofile.

Diese Seite geht von einem bestimmten Ausgangsprofil aus: selbstständiger Buchhalter, in Deutschland. Das ist ein Ausgangspunkt, keine maßgeschneiderte Beratung - Ihre tatsächlichen Pflichten hängen von Ihrer genauen Branche, Ihrem Umsatz und Ihrer Arbeitsweise ab.

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Nächste 12 Monate

DatumRechtsaktFrist
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
EU AI ActAI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
eIDAS 2EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine Brieftasche anbieten; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren
Germany financial statement disclosureJahresabschluss: Offenlegung beim UnternehmensregisterWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Data ActData Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgangsgebühren mehr verlangen
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Instant Payments RegulationSofortzahlungsverordnung: Senden von Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banken außerhalb des Euroraums (Polen, Schweden, Tschechien usw.)
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany annual tax returnsESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jährliche Einkommen-/Körperschaft-/GewerbesteuererklärungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes

Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab demselben Datum sind KI-Systeme, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer oder sexueller Bilder entwickelt wurden, vollständig verboten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine Brieftasche anbieten; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren

Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen, damit sich Bürger und Unternehmen ausweisen, Dokumente mit qualifizierten elektronischen Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintrag, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen sie für Online-Dienste akzeptieren.

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Jahresabschluss: Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 Abs. 1a HGB); bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen; die 12-Monats-Frist selbst gilt jedoch unverändert.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung

Die jährliche Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung muss bei Selbsterstellung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO), sofern das Finanzamt nicht nach § 149 Abs. 4 einen früheren Termin festlegt.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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