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Was ein Kleinstunternehmen ohne Mitarbeitende in Deutschland im Jahr 2026 einreichen muss

Dieses Profil geht von der kleinsten Unternehmensform aus: einem Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, bis zu 2 Mio. € Umsatz) ohne Personal, weshalb Pflichten rund um die Beschäftigung von Mitarbeitenden entfallen. Es deckt weiterhin die wiederkehrenden Grundpflichten ab, die fast jedes Unternehmen hat - USt-Voranmeldungen und andere Steuererklärungen, den Jahresabschluss - sowie EU-weite Regelungen wie den AI Act oder den Cyber Resilience Act, die unabhängig von der Unternehmensgröße gelten. Stellen Sie Ihre erste Mitarbeiterin oder Ihren ersten Mitarbeiter ein, oder wachsen Sie über die Kleinstunternehmensgröße hinaus, passt ein anderes Profil besser.

Diese Seite geht von einem bestimmten Ausgangsprofil aus: Kleinstunternehmen ohne Mitarbeitende, in Deutschland. Das ist ein Ausgangspunkt, keine maßgeschneiderte Beratung - Ihre tatsächlichen Pflichten hängen von Ihrer genauen Branche, Ihrem Umsatz und Ihrer Arbeitsweise ab.

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Nächste 12 Monate

DatumRechtsaktFrist
Cyber Resilience ActCRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT
Empowering Consumers for the Green Transition DirectiveStärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbelegter Umweltaussagen gilt
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
EU AI ActAI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes
Product Liability DirectiveNeue Produkthaftungsrichtlinie gilt: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software, KI und digitale Dienste
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
eIDAS 2EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine Brieftasche anbieten; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren
Germany financial statement disclosureJahresabschluss: Offenlegung beim UnternehmensregisterWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Data ActData Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgangsgebühren mehr verlangen
Machinery RegulationMaschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Software
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Battery RegulationDigitaler Batteriepass verpflichtend für Elektrofahrzeug-, LV- und Industriebatterien über 2 kWh
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
EUDREU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für Kleinst- und Kleinunternehmen
Instant Payments RegulationSofortzahlungsverordnung: Senden von Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banken außerhalb des Euroraums (Polen, Schweden, Tschechien usw.)
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend
Germany annual tax returnsESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jährliche Einkommen-/Körperschaft-/GewerbesteuererklärungWiederkehrend
EU AI ActAI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müssen die Anforderungen erfüllen
Germany VATUmsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die VoranmeldungWiederkehrend

CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT

Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hardware und Software, einschließlich SaaS-vernetzter Geräte und eigenständiger Apps) müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Monats (Vorfälle). Dies gilt auch für Produkte, die bereits auf dem Markt sind.

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Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbelegter Umweltaussagen gilt

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert das EU-Verbraucherschutzrecht (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte-Richtlinie) und verbietet generische Umweltaussagen, die nicht durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt sind (z. B. 'klimaneutral', 'umweltfreundlich', 'grün' ohne Beleg), verbietet Aussagen, die sich allein auf Emissionskompensation stützen, und verlangt, dass Nachhaltigkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden eingerichtet wurden statt selbst erstellt zu sein. Zudem wird geplante Obsoleszenz verboten und klarere Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verlangt.

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Germany VATWiederkehrend

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Bestandssystemen; Verbot von Generatoren für nicht einvernehmliche intime Deepfakes

Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab demselben Datum sind KI-Systeme, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer oder sexueller Bilder entwickelt wurden, vollständig verboten.

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Neue Produkthaftungsrichtlinie gilt: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software, KI und digitale Dienste

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt werden und gilt für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Software (einschließlich SaaS und KI), digitale Fertigungsdateien und verbundene Dienste gelten als Produkte; fehlende Sicherheitsupdates können ein Produkt fehlerhaft machen. Gerichte können die Offenlegung von Beweismitteln anordnen und in komplexen Fällen die Fehlerhaftigkeit vermuten. Kostenlose Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit ist ausgenommen.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine Brieftasche anbieten; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren

Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen, damit sich Bürger und Unternehmen ausweisen, Dokumente mit qualifizierten elektronischen Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintrag, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen sie für Online-Dienste akzeptieren.

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Jahresabschluss: Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 Abs. 1a HGB); bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen; die 12-Monats-Frist selbst gilt jedoch unverändert.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Software

Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ohne Übergangsfrist für alle Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie ergänzt Anforderungen an Softwaresicherheit, Schutz vor böswilliger Manipulation, sich selbst weiterentwickelndes (KI-)Verhalten, digitale Betriebsanleitungen und eine verpflichtende Bewertung durch Dritte für bestimmte Hochrisiko-Maschinenkategorien.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für Kleinst- und Kleinunternehmen

Kleinst- und Kleinunternehmen, die mit EUDR-Rohstoffen handeln (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse), erhalten sechs Monate zusätzlich. Kleine nachgelagerte Händler müssen vor allem die Referenznummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärungen erfassen und weitergeben; kleine Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko geben eine vereinfachte Erklärung ab.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung

Die jährliche Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung muss bei Selbsterstellung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO), sofern das Finanzamt nicht nach § 149 Abs. 4 einen früheren Termin festlegt.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.

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